Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

www.pflanzenkuebel.eu von HCD-Hiller – Rainald Hiller

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen von Waren und – sinngemäß – für die Erbringung von Leistungen durch uns, auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erfolgen. Mit Bestellung bzw. spätestens mit Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Käufer diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden Vertragsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch uns gilt nicht als Anerkennung der Vertragsbedingungen des Käufers.

Unsere Angebote sind zur Gänze – auch für Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben – freibleibend. Bestellungen des Käufers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung angenommen. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich inklusive Versand und (österreichischer) Mehrwertsteuer.

Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind freibleibend. Es wird der Preis nach der am Tag der Bestellung geltenden Preisliste verrechnet; dies unabhängig von eventuell anderen Preisen zum Tag der Bestellung.

3. Lieferung, Lieferzeit

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Käufer allerdings jedenfalls erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht durchführen.

Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie z.B. nicht rechtzeitige Belieferung durch die Vorlieferanten, Rohstoffsituation, Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie-, Material- und Rohstoffmangel, Ausschuß wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bzw. Leistung sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug wird der Käufer – vorbehaltlich uns sonst zustehender Rechte – lagerzinspflichtig. Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Erfüllung und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt auch im Fall der Lieferung durch uns frei Bestimmungsort mit eigenem oder fremdem Fahrzeug. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung des Käufers nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käufer hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, schriftlich zu rügen. Wenn Waren unmittelbar an Dritte versandt werden, beginnen die Fristen für die Untersuchung und Rügeverpflichtung mit Einlagen der Ware beim Dritten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für jede Art von Lieferung bzw. Leistung sechs Monate ab Gefahrenübergang.

Für die Verwendbarkeit für einen bestimmten Gebrauch leisten wir nur bei ausdrücklicher Zusage Gewähr. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung. Bei aufgrund von Spezifikationen und Anweisungen des Käufers erbrachten Leistung leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt durch Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nicht neu zu laufen.

6. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.

Die von uns bei den gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen erteilten Anweisungen zur Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (Bedienungsanleitung) sind unbedingt einzuhalten. Bei Mißachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, daß nicht offenkundige strukturelle Schwächen nicht ausgeschlossen werden können. Er verpflichtet sich daher, diese Produkte vor Verwendung einer Überprüfung zu unterziehen. Soweit die Produkte eingebaut oder sonst mit anderen verbunden werden, sind diese vor Verwendung jedenfalls durch hinreichende Proben vom Käufer zu überprüfen. Der Käufer haftet uns für sämtliche Nachteile, die uns aus einer Nichterfüllung dieser Verpflichtungen entstehen.

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort bei Bestellung mittels der im Webshop bereitstehenden Zahlungsoptionen (Vorauskasse, Kreditkarten) zu begleichen.

Bei Verzug des Käufers mit Zahlung (Vorauskasse) sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, unsere Lieferungen bzw. Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15% des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung auch künftiger Forderungen, bei laufender Rechnung von Saldoforderungen aus welcher Lieferung auch immer, unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn Zahlungen unter besonderer Bezeichnung von Forderungen geleistet wurden.

b) Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern. Er tritt bereits bei Vertragsabschluß alle ihm zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, bleibt jedoch zur Einziehung berechtigt, so lange er sich nicht uns gegenüber in Verzug befindet. Wir sind berechtigt, die Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu verständigen und/oder vom Käufer den Vermerk der Abtretung in seinen Büchern zu verlangen. Der Käufer hat uns auch alle Unterlagen und Informationen zu geben, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind. Gelangt ein derartiger abgetretener Rechnungsbetrag an Dritte, so ist der Käufer verpflichtet diesen Betrag vom Dritten zurückzufordern und ihn an uns auszufolgen.

c) Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Käufer jederzeit den Zutritt zu seinem Betrieb zu. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt der Käufer gegen sonstige Vertragspflichten, so sind wir – nach unserer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrags – berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und/oder sicherungsweise abgetretene Forderungen einzuziehen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts anzuwenden. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Neusiedl am See, Österreich.

a) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten mit dem Vertragspartner mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Binnenmarktes und mit Sitz in einem Staat der das sogenannte Lugano- bzw. Brüsseler Übereinkommen auf Grundlage von ABl L 319 vom 25.11.1988 bzw. ABl L 299 vom 31.12.1972 (samt der konsolidierten Fassungen) ratifiziert hat, wird das für den ersten Wiener Gemeindebezirk örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.

b) Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten mit dem Vertragspartner mit Sitz außerhalb des Europäischen Binnenmarktes oder mit Sitz in einem Staat der das sogenannte Lugano- bzw. Brüsseler Übereinkommen nicht ratifiziert hat, wird als ausschließliche Zuständigkeit das Schiedsgericht bei der Internationalen Handelkammer Wien unter Zugrundelegung ihrer Verfahrensregeln vereinbart. Das Schiedsverfahren wird in Wien abgehalten.

10. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Wenn Sie Verbraucher i.S.d. §13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wurde – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. §312c Abs 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs 1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. §312e Abs 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

HCD-Hiller – Rainald Hiller
Untere Hauptstrasse 28/2
A-7100 Neusiedl am See

Tel: +43 (0)2167 454487
Email: 
office@hcd-hiller.at

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Die Rücksendung ist kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Streitschlichtung

Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:

www.ombudsmann.at
Internet Ombudsmann
Margaretenstraße 70/2/10
A-1050 Wien

Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at oder in den jeweiligen Verfahrensrichtlinien:
Verfahrensrichtlinien des Internet Ombudsmann für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) Richtlinien AStG-Verfahren (PDF)
Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren) Richtlinien Standard-Verfahren (PDF)
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: Link zur OS-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse: office@hcd-hiller.at

11. Sonstiges

Eine Übertragung der Rechte aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag an Dritte ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.